CDU Stadtverband St. Goar
Mit aller Kraft für St. Goar
In der jüngsten Stadtratssitzung stellte Thomas Müllen von der SGD Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft Koblenz die geplante Neuanlage des Rheinvorlandes vor: „Der Ausbaubereich liegt zwischen der Bundesstraße 9 und der Uferböschung und damit komplett im Abflussbereich des Überschwemmungsgebietes des Rheins. Er erstreckt sich auf eine Länge von ca. 270 m und umfasst ein Areal von ca. 7.800 m². Durch die Maßnahme wird durch Abgrabungen des Vorlandes ca. 2.000 m³ zusätzlicher Retentionsraum geschaffen. Das abgegrabene Gelände wird als Grünfläche angelegt, die von einer zeitgemäßen, ansprechenden Uferpromenade zum Spazierengehen und Ausruhen begrenzt wird. Der Hochwasserabfluss wird durch die Ma߬nahme verbessert. Aus Hochwasserschutzgründen sind keine baulichen Anlagen geplant.“ Stadtbürgermeister Horst Vogt nannte das Projekt für die Stadt St. Goar, so wie eine Sechs im Lotto.
Bereits im Jahr 2007/2008 hat die SGD Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft Koblenz die erste Ufergestaltung am Rhein in St. Goar vorgenommen und auf einer Länge von knapp 1,5 km das Rheinufer am Campingplatz gegenüber der Loreley neugestaltet. Im Jahr 2010/2011 folgte die erste innerstädtische Maßnahme vom Rheinfelshafen bis zur damaligen Panzerrampe und im Jahr 2014/2015 wurde Letztere zu einer Sitzstufenanlage umgestaltet.
Im kommenden Jahr 2019 soll das bisher noch nicht neu gestaltete Teilstück des Rheinufers zwischen der ehemaligen Panzerrampe und dem Rheinbalkon, also den im Volksmund genannten Rheinanlagen aufgewertet werden.
Da der Maßnahmeträger die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz ist, ist allen Maßnahmen gemein, dass sie als erstes wasserwirtschaftlichen Aspekten genügen müssen. Es finden Abgrabungen am Ufer statt um Retentionsraum zu gewinnen und den Hochwasserabfluss zu verbessern. Abflussstörende Bauwerke sind nicht vorgesehen. Parallel dazu wird das Ufer in eine zeitgemäße ansprechende Uferpromenade umgestaltet, von der aus das Gewässer wieder für die Bevölkerung erlebbar ist.
Weiterhin gilt, dass die Maßnahmen fast kostenneutral für die Stadt St. Goar sind. Lediglich die nicht mit dem genannten wasserwirtschaftlichen Vorgaben (Hoch-wasser, Gewässererleben) vereinbar sind, müssen von der Stadt selbst getragen werden. Dazu würde, falls gewünscht, beispielsweise