CDU Stadtverband St. Goar
Mit aller Kraft für St. Goar
Die einen zahlen weniger, die anderen mehr oder noch andere vielmehr. Auch wenn es ungerecht, ja gar willkürlich klingt, das ist das Ergebnis, wenn das rheinland-pfälzische Kommunalabgabengesetz beim Straßenausbauangewandt wird. Daher können wir nur hoffen, dass die Bemühungen der CDU-Landtagsfraktion um eine Gesetzesänderung im Kommunalabgabengesetz Erfolg haben, denn die unterschiedliche Behandlung vor dem Gesetz wird uns am Beispiel St. Goar und in deren Stadtteilen aktuell vor Augen geführt.
Glück haben die Grundstückseigentümer in der St. Goarer Kernstadt, denen im Rahmen des Modellstadt- Projektes vor ihrem Haus ein moderner neuer Gehweg gebaut und eine Straßenbeleuchtung nach dem neuesten Stand der Technik geschaltet wurde. Sie mussten dafür nur sehr geringe Beiträge zahlen. Das liegt daran, dass sie sich an den Kosten des Straßenausbaus der B 9, weil es sich um eine Bundesstraße handelt, nicht beteiligen müssen. Außerdem wurde die unter den Gehwegen verlaufende Kanalisation erneuert und die dafür angefallenen Kosten sind ebenfalls nicht abgabepflichtig.
Auch die Grundstückseigentümer in St. Goar-Werlau können beruhigt aufatmen. Für den Straßenausbau der L 213 in der gesamten Ortslage müssen auch sie nichts bezahlen, denn es handelt sich, wie der Name schon sagt, um eine Landesstraße. Hier entstehen Kosten für den Ausbau der Gehwege und die Straßenbeleuchtung und im Rahmen der Maßnahme erfolgte Verbesserungen in einigen Nebenstraßen, die der L 213 nicht zuzuordnen sind.
Thomas Rolinger