CDU Stadtverband St. Goar

Mit aller Kraft für St. Goar

Thomas Rolinger: Zusammenfassung der letzten Stadtratssitzung - Wieso erneut so eilig?

In der letzten Stadtratssitzung am 10.02.2020 wurde erneut der Rechtsstreit Burg Rheinfels verhandelt. Nachdem in der vorangegangenen Sitzung uns der endgültige Vergleich erst zehn Minuten nach Sitzungsbeginn vorgelegt wurde, hatte zwischenzeitlich Stadtbürgermeister Falko Hönisch nach § 42 Abs. 1 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung den Beschluss ausgesetzt. Erneut lud er innerhalb von 5 Tagen zu einer Stadtratssitzung ein, d.h. für uns ehrenamtliche Ratsmitglieder war es eine sehr stressige Woche, um uns erneut auf die Sitzung vorzubereiten. Alle waren wir verwundert, warum wieder so eilig geladen wurde. Laut Gemeindeordnung hat er innerhalb eines Monats zu begründen, warum er den Beschluss ausgesetzt hat. Dies bedeutet noch nicht, dass der Beschluss innerhalb des Monats erneut gefasst werden muss.  

Über was soll der Stadtrat abstimmen? 

Der Stadtrat soll nur über § 1 des Vergleiches abstimmen. In § 1 steht, dass ein weiterer Kooperationsvertrag mit der Stiftung abzuschließen ist, man sich auf eine Ausstellung verständigt sowie dass es eine repräsentative Veranstaltung zur Unterzeichnung des Vergleiches gibt. Dem Stadtbürgermeister soll die Endverhandlung des eigentlichen Vergleiches übertragen werden. 

Zum Sitzungsverlauf.

Nach intensiver Vorbereitung kamen in der Fraktion viele Fragen auf. Damit Stadtbürgermeister Falko Hönisch unsere offenen Fragen in der Sitzung beantworten kann, sandten wir ihm im Vorfeld der Sitzung unsere Fragen per E-Mail, so dass er die schwierigen Rechtsthemen klären kann. Wir empfanden dies als fair, ihn vorher zu informieren.  

In der Sitzung selbst erklärte er, dass unsere Fragen als Anfrage zu deuten wären und daher nicht im Tagesordnungspunkt abzuhandeln wären, sondern unter TOP “Mitteilungen und Anfragen”. Er würde dies ausnahmsweise im TOP “Mitteilungen und Anfragen” tun, da normalerweise schriftliche Anfragen auch schriftlich beantwortet werden. Der TOP “Mitteilungen und Anfragen” findet normalerweise am Ende der Sitzung statt.  Diesen Punkt wollte er durch die Änderung der Tagesordnung vor dem Thema “Rechtsstreit Burg Rheinfels” behandeln. Man muss wissen, dass es zu “Mitteilungen und Anfragen” keine Aussprache gibt.  

Nach intensivem Entgegenhalten und unserer Begründung, warum er im Vorfeld der Sitzung die Fragen erhielt, kam er zur Einsicht, dass er die Punkte im eigentlichen Tagesordnungspunkt abhandelt. Die Fragen wurden von ihm verlesen, ohne dass ausreichend Gelegenheit für weitere Rückfragen eingeräumt wurde. Die Fragen wurden teils nicht umfassend beantwortet, teils von ihm geschickt zusammengefasst und als Block beantwortet. So bleiben noch immer Fragen unbeantwortet. 

Erstmals beschränkte der Vorsitzende Falko Hönisch die Redebeiträge, so dass zu demselben Beratungsgegenstand grundsätzlich nur einmal gesprochen werden durfte. Ein kritischer Dialog war offensichtlich nicht gewünscht. Ich fühlte mich mundtot gemacht. Bei einem solchen Tagesordnungspunkt, der mehrere Generationen bis 2097 beschäftigt und hochgerechnet rund 5 Millionen Euro in die Kasse der Stiftung spült, ist das, meiner Auffassung nach, nicht angemessen.  

SPD: Keine Beratung im Ausschuss!
Im Folgenden beantragte die SPD-Fraktionsvorsitzende Trimpe-Müller, dass der Beschluss dem Haupt- und Finanzausschuss entzogen wird. Der Ausschuss soll nicht über dieses Thema tagen, beraten und keine Empfehlung an den Stadtrat abgeben dürfen. Üblich ist, dass alle Beschlüsse der Stadt St. Goar, die finanzielle Auswirkungen, bzw. Verträge zum Gegenstand haben, in diesem Ausschuss vorberaten werden. Die SPD, sowie ein Mitglied der FDP stimmten dafür, dass der Beratungsgegenstand dem Ausschuss entzogen wird, wir lehnten es ab. 

Weiter ging es mit vielen Absichtserklärungen, wie gut es für die Stadt sei, dass Kinder- und Jugendarbeit stattfände. Über den eigentlichen Vergleich, Chancen oder gar Risiken wurde kaum gesprochen. Auf die Frage, wie viele benachteiligte Kinder es in St. Goar gäbe, die von der Stiftung profitieren könnten, gab Herr Hönisch uns als Antwort “ca. 20 Kinder”. Für diese 20 Kinder stünden jährlich Gelder von mehr als 50.000 € zur Verfügung. Auch ich halte die Kinder- und Jugendarbeit für sehr wichtig. Es sollten jedoch nicht nur benachteiligte, sondern alle Kinder und Jugendlichen profitieren. An dieser Stelle halten wir es für wichtig, festzuhalten, dass die Vereine unserer Stadt und Ortsteile seit je her in besonderem Maße Kinder- und Jugendarbeit leisten.  

CDU: Antrag Beratung/Anhörung der städtischen Rechtsanwältin!
Anschließend stellten wir den Antrag, die von der Stadt beauftragte Rechtsanwältin, Frau Esther Brandhorst zu hören, um uns ein besseres Bild des Prozesses, wie auch des Vergleiches machen zu können. Bereits in der letzten Sitzung forderten wir dies. Die SPD-Fraktion, wie auch ein Mitglied der FDP-Fraktion stimmten allerdings dagegen, so dass es am Ende 13 Nein-Stimmen und 8 Ja-Stimmen gab. Der oftmals bemühte Grundsatz nach mehr Transparenz wurde einmal mehr nicht erfüllt. Freudig nun über den eigentlichen Beschluss abstimmen zu können, übersah jedoch Falko Hönisch, dass die Gemeindeordnung vorsieht, dass der Hörung eines Sachverständigen nachgekommen werden muss, wenn ein Viertel der Ratsmitglieder dies wünscht. Es folgten Zwischenrufe, wie die des Herrn Steffen Fromm: „Das sind jetzt so Tricksereien wie in Erfurt. Dann können wir ja jetzt wieder gehen.“ Auf Antrag der SPD wurde die Sitzung unterbrochen.  

Da der Beschluss einen Sachverständigen zu hören eine gewisse Sperrwirkung entfaltet, wurde der Punkt “Rechtsstreit Burg Rheinfels” ein weiteres Mal vertagt. 

Nach der Sitzungsunterbrechung bat Herr Hönisch Rechtsanwalt Rolf Hartrodt an den Sitzungstisch, der uns ausführlich die erste Instanz des Prozesses, wie auch die weiteren Aussichten aus seiner Sicht erläuterte. Erstmals ging es um den eigentlichen Gerichtsprozess. 

Abschließend fragten wir Herr Hönisch, ob er uns die beantworten Fragen schriftlich zukommen lassen kann, da ein Zuhören und gleichzeitiges Mitschreiben schwer möglich war. Die Fragen seien ja beantwortet, wurde uns erwidert. Wir sind gespannt, ob wir vor der nächsten Sitzung zu diesem Top die Fragen erhalten. Ebenfalls soll er dem Stadtrat das Urteil der ersten Instanz zukommen lassen.  

Auch nach dieser Sitzung bleiben diese und andere Fragen unbeantwortet: 

  • Wieso ist es erneut so eilig? 
  • Wieso darf der Ausschuss dazu nicht tagen und evtl. weitere Punkte aufwerfen? 
  • Wieso beschließt der Stadtrat nur eine Absichtserklärung und nicht den Vergleich? 
  • Wieso wurde bei einem solch wichtigen Tagesordnungspunkt das Rederecht eingeschränkt? 
  • Wieso verpflichten wir uns rund 5 Millionen Euro an die Stiftung zu zahlen, bei einem Streitwert von rund 270.000 €? 
  • Wieso wurde der Betrag pro Eintritt auf 1,00 € bzw. ermäßigt 0,50 € gelegt? 


Für alle Interessierten - § 42 Abs 1 Gemo RLP: 
Hat der Gemeinderat einen Beschluß gefaßt, der nach Ansicht des Bürgermeisters die Befugnisse des Gemeinderats überschreitet, gesetz- oder rechtswidrig ist oder die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit verletzt, oder hat er eine Aufwendung oder Auszahlung beschlossen, für die keine Deckung im Haushaltsplan vorhanden ist, so hat der Bürgermeister die Ausführung des Beschlusses auszusetzen und die Gründe hierfür dem Gemeinderat spätestens in der nächsten Sitzung mitzuteilen; die nächste Sitzung muß spätestens innerhalb eines Monats nach der Aussetzung stattfinden. Quelle: Landesrecht RLP 


Stadtrat