CDU Stadtverband St. Goar

Mit aller Kraft für St. Goar

Werden sachlich richtige Argumente für einen Vergleich im Rechtsstreit Burg Rheinfels mit den Hohenzollern geliefert?

Als Begründung für den Vergleich nennt der Stadtbürgermeister Rechtssicherheit für die BUGA und die geplanten Sanierungsmaßnahmen in Biebernheim. Ist das richtig und nachvollziehbar? 
Zweifel sind angebracht

In der Stadtratssitzung vom 10.Februar 2020 führte Falko Hönisch auf Fragen der CDU aus: „Nach Rücksprache mit dem Land sind die gemeldeten, beziehungsweise angedachten Flächen der BUGA 2029 in Sankt Goar in keinem Fall deckungsgleich mit dem Eintrittsbereich der Burg Rheinfels. Dies bedeutet, dass auch im Jahr 2029 der Burgeintritt unabhängig von den Eintrittsgebühren zu den BUGA Flächen ist.“

Dies steht im kompletten Widerspruch zur vorherigen einstimmigen Beschlusslage des Stadtrates. Diese besagt: „Der Stadtrat St. Goar beschließt für die im Eigentum der Stadt St. Goar befindlichen   Grundstücksflächen im Bereich der Burg Rheinfels die grundsätzliche uneingeschränkte Nutzung im Rahmen der bestehenden Verträge und üblichen städtischen Nutzungen und in Abstimmung mit den Projektträgern durch die BUGA 2031 für den Mindestzeitraum 01.01.2029 bis 31.12.2032. Der BUGA GmbH fließen dann für ein halbes Jahr (BUGA-Zeitraum) für den Teil der von der GmbH in Wert gesetzten Flächen die Einnahmen zu. Für die Teile der Sondernutzung (z. B. Hansen, Treidler usw.) wird es eine gesonderte Vereinbarung mit der zu gründenden BUGA GmbH geben.“ (siehe Bild)

Konkret lässt der Kurswechsel von Falko Hönisch nur einen Schluss zu: Wenn die Burgflächen denen der BUGA nicht entsprechen, finden auf den Burgflächen keine Maßnahmen der BUGA und somit keine Sanierungen statt. Demnach herrscht auf den BUGA Flächen, wenn sie die Burg nicht miteinbeziehen, keine Rechtsunsicherheit. Die BUGA findet außerhalb der derzeit streitigen Flächen statt. 

Zum Städtebauförderungsprogramm „Ortsteil Biebernheim mit Burg Rheinfels“, bei dem es um  Maßnahmen, wie z. B. ein Dorfgemeinschaftshaus und den Ausbau der Straße An der Bach, geht, muss darauf hingewiesen werden, dass das rheinland-pfälzische Innenministerium unter Roger Lewentz unsere Stadt, unabhängig vom Rechtsstreit, unterstützt: „Land nimmt die Stadt St. Goar in das Programm ‚Stadtumbau’ auf“ und weiter: „Die Stadt St. Goar kann für das Programmjahr 2018 erste Fördermittel beantragen.“ So zu lesen auf der Internetseite des Innenministeriums. Ausdrücklich wird der Stadtteil Biebernheim genannt.

Fazit beim derzeitigen Stand der Informationslage: Das Städtebauförderungsprogramm „Ortsteil Biebernheim mit Burg Rheinfels“ ist genehmigt und ist bisher unwidersprochen. Warum sollten Flächen, über die es keine Rechtsstreitigkeiten gibt, keine Förderung erhalten? Wozu also überhaupt in dieser Hast ein Vergleichsangebot an die Hohenzollern?

https://mdi.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/detail/News/land-nimmt-die-stadt-stgoar-in-das-programm-stadtumbauauf/







Buga Gelände

Gemeldetes Buga-Gelände für die BUGA 2031 (Anmerkung: Damals sollte die Buga noch 2031 stattfinden)

Beschluss Buga

Beschluss des Stadtrates (Anmerkung: Damals sollte die Buga noch 2031 stattfinden)

Beschluss Buga 2031

Beschlussvorlage