CDU Stadtverband St. Goar

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Zukunft wird vor Ort gemacht – Task Force „Kommunaler Finanzausgleich“

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat den kommunalen Finanzausgleich (KFA) des Landes für verfassungswidrig erklärt

Die Task Force „Kommunaler Finanzausgleich“ der rheinland-pfälzischen CDU hat ihre Ergebnisse vorgelegt. CDU-Spitzenkandidat Christian Baldauf, der frühere Pirmasenser OB Bernhard Matheis und der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder, präsentierten am Freitag ein entsprechendes Eckpunktepapier.

Es sieht konkret Soforthilfe in Höhe von je 300 Mio. EUR für die Jahre 2021 und 2022, eine umgehende Altschuldenlösung sowie einen neuen Kommunalen Finanzausgleich ab 2023 vor.

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hatte den kommunalen Finanzausgleich (KFA) des Landes für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatten die Stadt Pirmasens und der Kreis Kaiserslautern. Das höchste Gericht des Landes hatte geurteilt, dass das bisherige Modell nicht geeignet ist, den Kommunen das Geld zu geben, mit dem sie ihre Aufgaben erfüllen können.

Christian Baldauf: „11 der 20 Kommunen Deutschlands mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung liegen in Rheinland-Pfalz. Leidtragende sind unmittelbar unsere Bürgerinnen und Bürger - unsere kommunalen Mandatsträger, die sich immer wieder dafür rechtfertigen müssen, dass etwa Schwimmbäder nicht saniert oder kulturelle Leistungen gestrichen werden müssen. Weil aus Mainz zu wenig Geld kommt. Jahrelang haben SPD-geführte Landesregierungen die Hilferufe unserer Städte und Gemeinden überhört, bewusst überhört und es nicht für notwendig erachtet, etwas Grundlegendes zu verändern. Bis zum 1. Januar 2023 muss der neue Kommunale Finanzausgleich verabschiedet sein. Deshalb freue ich mich, dass bereits kurze Zeit nach ihrer Einsetzung unsere Task-Force unter Leitung von Bernhard Matheis erste Ergebnisse erarbeitet hat.“

Die einzelnen Punkte:

  • Um die zum Teil prekäre Situation der rheinland-pfälzischen Städte, Gemeinden und Landkreise, die sich unter der Corona-Pandemie noch verschärft hat, nicht weiter ansteigen zu lassen, muss das Land seinen Kommunen in den Jahren 2021 und 2022 zusätzlich je 300 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Das Geld muss als Soforthilfe direkt an die Kommunen zur freien Verwendung ausgezahlt werden
  • Die Task Force schlägt ein Modell zur Altschuldenlösung vor, das folgende Bestandteile enthält: Die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite übernimmt das Land. Die Finanzierung erfolgt unter anderem aus dem bisherigen Anteil aus dem unmittelbaren Landeshaushalt von fast 100 Mio. Euro im Jahr. Die zweite Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite verbleibt bei den Kommunen. Diese tragen die Schulden mit Endfälligkeit über einen Zeitraum von 25 Jahren ab. Durch den neuen Kommunalen Finanzausgleich werden die Städte, Gemeinden und Landkreise in die Lage versetzt, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln ausgeglichen haushalten zu können. Damit dies gelingt, wird die CDU den Finanzausgleich an den tatsächlichen Bedarfen der Kommunen orientieren und kontinuierlich fortschreiben. Hiermit wird eine Vermeidung der kommunalen Neuverschuldung sichergestellt.
  • Die Systematik des KFA muss auf Grundlage des Urteils vom Kopf auf die Füße gestellt und damit neu geordnet werden. Wir brauchen einen KFA, der die kommunalen Entscheidungs- und Mandatsträger vor Ort in die Möglichkeit versetzt, selbstständig zu entscheiden, für was sie ihr Geld ausgeben möchten. Der Wildwuchs an Zweckzuweisungen wird beschnitten, damit die allgemeinen Zuweisungen spürbar steigen können. Dazu muss der KFA so dotiert sein, dass die Kommunen alle Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich ohne Kreditaufnahmen umsetzen können. Dies erfordert eine Abkehr von einer reinen Verteilung über den Weg der Schlüsselzuweisungen hin zu einem bedarfsorientierten Kommunalen Finanzausgleich
  • Ein verfassungskonformer KFA muss für die Kommunen auch ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben gewährleisten. Aus diesem Grund gilt es zu prüfen, welche kulturellen, touristischen und ehrenamtlichen Angebote als Pflichtaufgaben verstanden werden müssen. Gleiches gilt vollumfänglich für den kommunalen Klimaschutz.
  • Flächendeckende Steuererhöhungen werden ausgeschlossen, da moderate Hebesätze von zentraler Bedeutung für die Standortpolitik sind. Dennoch gilt es, die aktuellen Hebesätze unter Berücksichtigung von realistischen Vergleichsparametern zu prüfen. Das Konnexitätsprinzip (Wer bestellt, der bezahlt) muss strikt ausgelegt werden.

Die Task Force wird vom früheren Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens, Dr. Bernhard Matheis, geleitet. Des Weiteren gehören ihr die Landräte Günther Schartz und Ralf Leßmeister, Prof. Dr. Ekkehard Reimer, die ehemalige Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen, Eva Lohse, der Verbandsbürgermeister Andreas Kruppert sowie der innen- und kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder, an.

Eckpunktepapier

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